Neue Corona-Infos für Schulen

Die aktuell geltende Schulen-Coronaverordnung wird mit ihren Regeln zur Mund-Nasen-Bedeckung und zu den Testungen bis zum 3. Oktober 2021 unverändert fortgeschrieben. Dies gilt auch vorerst für die Zeit bis Ende Oktober.
Für die Zeit ab November 2021 wird im Oktober nach den Herbstferien entschieden, welche Infektionsschutzmaßnahmen dann in Schulen erforderlich sind.

In den Herbstferien behalten die Schulbescheinigungen unter für diesen Zeitraum leicht veränderten Bedingungen ihre Gültigkeit. Von den während der Schulzeit drei möglichen Testvarianten bleiben in den Ferien zwei übrig: die Testung in einem Testzentrum, in einer Apotheke oder bei einer Ärztin bzw. einem Arzt und die Selbsttestung im häuslichen Umfeld mit Bestätigung durch eine qualifizierte Selbstauskunft. In den Ferien muss zusätzlich entweder die jeweils höchstens 72 Stunden alte Bestätigung des professionell durchgeführten Tests oder die qualifizierte Selbstauskunft über den häuslichen Test vorgezeigt werden. Die Auskunft der Schule und die ausgefüllte Selbstauskunft des Bildungsministeriums muss also vorgezeigt werden. Diese können Sie bei Bedarf hier herunterladen und ausdrucken. Minderjährige Schülerinnen und Schüler können sich weiterhin kostenlos in den Testzentren testen lassen.

Darüber hinaus wird darüber informiert, dass eine Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen in der Regel nicht für geimpfte und genesene Personen greift.  Eine Quarantäne trifft nur die infizierte Person.