Testbescheinigungen für alle Schülerinnen und Schüler

Am 23. August 2021 tritt eine geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung (CoronaBekämpfVO) in Kraft. Mit der geänderten Verordnung ist geregelt, dass an verschiedenen Stellen Testnachweise erforderlich sind. Das gilt z. B. gem. § 5 Corona-BekämpfVO. Der Testnachweis kann unter anderem durch eine Testbescheinigung aus einem Testzentrum oder aufgrund einer in der Schule durchgeführten Testung erbracht werden. Hierfür ist eine Bescheinigung über die generelle Teilnahme am schulischen Testkonzept erforderlich. 

Die entsprechende Schulbescheinigung wird allen Schülerinnen und Schülern an unser Schule am Montag, den 23. August 2021 ausgehändigt. Wir weisen darauf hin, dass die Bescheinigung nur einmal ausgestellt wird und daher von den Schülerinnen und Schülern sorgfältig aufbewahrt werden muss. Mit der Bescheinigung wird bestätigt, dass Ihr Kind am schulischen Testkonzept gem. § 8 Schulen-CoronaVO teilnimmt.