Hinweis zu den Elternabenden

Bei allen bevorstehenden Elternabenden ist zur Teilnahme ein negatives Testergebnis erforderlich, sofern Sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Das Testergebnis darf höchstens drei Tage alt sein. Eine Selbstauskunft ist hier nicht ausreichend. Ansonsten gelten die üblichen Abstandsregeln sowie die Maskenpflicht innerhalb des Schulgebäudes.